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§ 1 Zweck des Vereins  

 

 

Kegelspiele aller Art. Förderung des Kegelsportes. Gemeinsame Kegelreisen. Grillplausch und aktive Teilnahme am jährlichen Oberifest. Preiskegeln. Der Verein ist politisch neutral.  

 

§ 2 Mitgliederbeiträge  

 

Aktivmitglied jährlich 25.- und 15.- / Kegelabend und bei Nichtteilnahme 10.-  

 

Passivmitglied 30.- jährlich und nur bei Teilnahme am Kegelabend 10.-  

 

Gönner sind herzlich willkommen.  

 

§ 3 Jahresbeitrag 

 

Der Jahresbeitrag sollte bis zum 30.April des jeweiligen Vereinsjahres bezahlt sein.  

 

§ 4 Neumitglieder 

 

Neumitglieder werde jeweils am Grillfest und der Generalversamlung definitiv durch Abstimmung aufgenommen. 

 

§ 5 Austritte  

 

Der Austritt aus dem Verein ist jeweils per Ende März / Juni / September / Dezember des laufenden Vereinjahres schriftlich dem Präsidenten mitzuteilen. 

 

§ 6 Schreiberling 

 

Der Schreiber bestimmt die Spiele des jeweiligen Kegelabend. Bei Abwesenheit muss er um eine Stellvertretung bekümmert sein.  

 

§ 7 Mietobjekte 

 

Für vom Verein gemietete Obiekte haftet der Verein Pauschal. Es kann kein einzelnes Vereinsmitglied haftbar gemacht werden. 

 

§ 8 Mietverträge  

 

Vertragsunterzeichnungen werden zu zweien ausgeführt. Unterschriftenberechtigt ist jeweils der Präsident und Vizepräsidend nach vollzogener Abstimmung aller Vereinsmitglieder.  

 

§ 9 Vereinsinventar 

 

Jedes Mitglied verpflichtet sich, das vereinseigene Inventar mit Sorgfalt zu behandeln.  

 

§ 10 Vereinsreisen & Grillfest  

 

Je nach Kassabestand entscheidet der Vorstand darüber, in welcher Höhe der Kostenbeitrag des Vereines an das jeweilige Vorhaben geleistet wird. 

 

§ 11 Oberifest 

 

Es ist wünschenswert das an allen drei Festtagen im August die Mitglieder anwesend sind. Ein entsprechender Einsatzplan Oberifest wird rechtzeitig vom Vorstand ausgearbeitet. 

 

§ 12 Streitigkeiten 

 

Vereininterne Streitigkeiten werden nicht geduldet und können den sofortigen Auschluss aus dem Verein nach sich ziehen. 

 

§ 12 Ansprüche  

 

Wer den Verein verlässt hat keine weiteren Ansprüche. 

 

§ 13 Spenden 

 

Spendengelder werden ausschliesslich zur Vereinsförderung verwendet. 

 

§ 14 Säuli Kranz Gasse 

 

Beim erspielen einer Gasse, Säuli oder Kranz werden dem Verein 50 Rappen in die Kasse bezahlt. 

 

§ 15 Abschlusskegeln 

 

Jeder Spieler bringt am Rangverlesen des Preiskegeln ein Päckli im Wert von 20 .- / 25 .- mit.  

 

§ 16 Geburtstage 

 

Jedes Mitglied erhält ein Kegelabend gratis. Mitteilung des Datums an die Kassierin.  

 

§ 17 Anspruch 

 

Bei einer Mitgliedschaft von min. einem halben Jahr kann das Vereinsmitglied das Abschlussessen unentgeltlich in Anspruch nehmen.  

 

§ 18 Anträge  

 

Anträge und Reklamationen sind schriftlich an den Vereinpräsidenten zu senden. 

 

§ 19 Absenzen 

 

Unentschuldigt 15 .- Als Entschuldigungen gelten Ferien, Krankheit, Arbeit, Schule, Ereignisse im Familienkreis. Abmeldung an jedes Vereinsmitglied möglich gemäss Telefonalarmliste. 

 

§ 20 Kassa 

 

Es kann / Kegelabend Geld in die Kasse gekegelt werden. Max. Betrag 5.- 

 

Diese Statuten sind an der GV 2009 einstimmig beschlossen worden und treten ab sofort in Kraft. Der Vorstand des Kegelclub Zick Zack Winterthur. Die Aktuarin Sandra Baumann 

 

Statuten 2010