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§ 1 Zweck des Vereins
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Kegelspiele aller Art. Förderung des Kegelsportes. Gemeinsame Kegelreisen. Grillplausch und aktive Teilnahme am jährlichen Oberifest. Preiskegeln. Der Verein ist politisch neutral.
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§ 2 Mitgliederbeiträge
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Aktivmitglied jährlich 25.-
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Passivmitglied 30.-
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Gönner sind herzlich willkommen.
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§ 3 Jahresbeitrag
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Der Jahresbeitrag sollte bis zum 30.April des jeweiligen Vereinsjahres bezahlt sein.
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§ 4 Neumitglieder
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Neumitglieder werde jeweils am Grillfest und der Generalversamlung definitiv durch Abstimmung aufgenommen.
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§ 5 Austritte
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Der Austritt aus dem Verein ist jeweils per Ende März / Juni / September / Dezember des laufenden Vereinjahres schriftlich dem Präsidenten mitzuteilen.
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§ 6 Schreiberling
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Der Schreiber bestimmt die Spiele des jeweiligen Kegelabend. Bei Abwesenheit muss er um eine Stellvertretung bekümmert sein.
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§ 7 Mietobjekte
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Für vom Verein gemietete Obiekte haftet der Verein Pauschal. Es kann kein einzelnes Vereinsmitglied haftbar gemacht werden.
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§ 8 Mietverträge
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Vertragsunterzeichnungen werden zu zweien ausgeführt. Unterschriftenberechtigt ist jeweils der Präsident und Vizepräsidend nach vollzogener Abstimmung aller Vereinsmitglieder.
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§ 9 Vereinsinventar
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Jedes Mitglied verpflichtet sich, das vereinseigene Inventar mit Sorgfalt zu behandeln.
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§ 10 Vereinsreisen & Grillfest
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Je nach Kassabestand entscheidet der Vorstand darüber, in welcher Höhe der Kostenbeitrag des Vereines an das jeweilige Vorhaben geleistet wird.
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§ 11 Oberifest
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Es ist wünschenswert das an allen drei Festtagen im August die Mitglieder anwesend sind. Ein entsprechender Einsatzplan Oberifest wird rechtzeitig vom Vorstand ausgearbeitet.
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§ 12 Streitigkeiten
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Vereininterne Streitigkeiten werden nicht geduldet und können den sofortigen Auschluss aus dem Verein nach sich ziehen.
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§ 12 Ansprüche
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Wer den Verein verlässt hat keine weiteren Ansprüche.
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§ 13 Spenden
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Spendengelder werden ausschliesslich zur Vereinsförderung verwendet.
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§ 14 Säuli Kranz Gasse
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Beim erspielen einer Gasse, Säuli oder Kranz werden dem Verein 50 Rappen in die Kasse bezahlt.
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§ 15 Abschlusskegeln
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Jeder Spieler bringt am Rangverlesen des Preiskegeln ein Päckli im Wert von 20 .-
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§ 16 Geburtstage
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Jedes Mitglied erhält ein Kegelabend gratis. Mitteilung des Datums an die Kassierin.
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§ 17 Anspruch
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Bei einer Mitgliedschaft von min. einem halben Jahr kann das Vereinsmitglied das Abschlussessen unentgeltlich in Anspruch nehmen.
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§ 18 Anträge
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Anträge und Reklamationen sind schriftlich an den Vereinpräsidenten zu senden.
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§ 19 Absenzen
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Unentschuldigt 15 .-
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§ 20 Kassa
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Es kann / Kegelabend Geld in die Kasse gekegelt werden. Max. Betrag 5.-
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Diese Statuten sind an der GV 2009 einstimmig beschlossen worden und treten ab sofort in Kraft. Der Vorstand des Kegelclub Zick Zack Winterthur. Die Aktuarin Sandra Baumann
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